Sondernutzungen
Außengastronomie, Sonnenschirme, Veranstaltungsflächen und mehr in der Innenstadt
Seit 1.1.2018 wird die Nutzung von öffentlichen, gewidmeten Flächen in der Gummersbacher Innenstadt über die Sondernutzungssatzung und ihre Anlagen geregelt, die in ihrer Fassung vom 8.12.2017 unten aufgeführt sind.
Anträge auf Gestattung der Nutzung gehen an das Gummersbacher Ordnungsamt. Gerne informiert die GMerleben agentur Sie vorab über Ihre Möglichkeiten und die Konditionen der Sondernutzung für die Gummersbacher Innenstadt und nimmt Ihren Antrag entgegen.
Grundsätzlich werden Sondernutzungen über die unten aufgeführte Sondernutzungssatzung geregelt. Nicht zuletzt durch die Entwicklung auf dem Steinmüllergelände werden die Erwartungen an die städtebauliche Gestalt der Innenstadt immer anspruchsvoller.
Der öffentliche Raum hat eine Vielzahl von konkurrierenden Funktionen und Bedürfnissen abzudecken.
Die Besonderen Gestaltungsvorgaben für die Gummersbacher Innenstadt (Anlage 3) zielen darauf ab, die erforderliche individuelle Darstellung insbesondere des Einzelhandels so zu leiten, dass ein schlüssiges Gesamtbild der Innenstadt entsteht. Nur mit dem gemeinsamem Handeln aller Innenstadt-Akteure kann diesem Anspruch angemessen begegnet werden.
Den vollständigen Text der Satzung sowie deren Anlagen finden Sie hier:
Sondernutzungssatzung
Anlage 3 - Besondere Gestaltungsvorgaben für Teile der Innenstadt
Anlage 4 - Fläche Geltungsbereich der Anlage 3 "Gestaltungsvorgaben"
Antrag auf Sondernutzung, Formular
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