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GMerleben agentur | Innenstadt fördern

Innenstadt

Programme zur Aufwertung der Gummersbacher Innenstadt

 

Gummersbach. Mit der Aufstellung des „Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes“ im Jahr

2016 hat Gummersbach einen Masterplan für die Zukunftsgestaltung der Gummersbacher Innenstadt

geschaffen. Es gehört zu den erklärten Zielen dieses Masterplanes, das Erscheinungsbild in der

Gummersbacher Innenstadt aufzuwerten. Die Gestaltungsleitlinien und die hier vorgestellten

Förderprogramme sind wesentliche Bausteine auf diesem Weg.

 

 

Im Rahmen des „Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen

2020“ stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur

Verfügung. Mit diesen Mitteln haben Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative

„Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ die Möglichkeit rasch zu handeln, neue Wege zu gehen und

Perspektiven zu entwickeln, um Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie entgegen zu treten.

 

Eines der Handlungsfelder ist dabei die zukunftsgerichtete, zeitnahe Nachnutzung leerstehender

Ladenlokale. Die Stadt Gummersbach hat eine Förderzusage des Landes NRW zur Umsetzung dieser Ziele

erhalten. Unter dem Arbeitstitel "Lust auf Neues?" unterstützt die GMerleben Agentur die

"Partnersuche" zwischen Vermieter und Ladenmieter. Die Fördermittel leisten Starthilfe bei der Mietzahlung.

 

Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen (insbesondere des

kleinteiligen Einzelhandels) bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 qm für die Dauer von bis zu zwei Jahren.

 

Bezugspunkt der Förderung ist die Kaltmiete aus der letzten Vermietung des entsprechenden Ladenlokals. Förderfähig ist eine Anmietung in Höhe von bis zu 70 % der Altmiete, maximal 10,50€/m².

Die Entwicklungsgesellschaft Gummersbach GmbH mietet für maximal 24 Monate Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70% der Altmiete an und vermietet diese an neue und innovative Lösungen mit einem reduzierten Mietzins von bis 20 Prozent der Altmiete (kalt) weiter.

Hinsichtlich zukünftiger Nutzungen stehen besonders frequenzbringende Angebote im Blick, wie zum

Beispiel Einzelhandelskonzepte,  Gastronomiekonzepte,  Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte, neue Angebote von Lieferservices/Verteilstationen, Pop-up Stores, Repair-Cafés, etc.

 

Interessierte Vermieter:innen und Mieter:innen können ihre Anfrage mithilfe der

„Bewerbung für das Sofortprogramm Innenstadt Gummersbach“ an die GMerleben agentur richten.

 

Die GMerleben agentur wird als erste Ansprechpartnerin Anfragen und Angebote zusammenbringen und

alles Weitere in Sachen Förderung mit den Parteien abstimmen. Der Vermieter schließt einen Mietvertrag

mit der Entwicklungsgesellschaft Gummersbach, die Entwicklungsgesellschaft Gummersbach schließt

einen Untermietvertrag mit dem Mieter.

 

 

Mit dem Fassadenprogramm zur Gestaltung privater Fassaden, sowie Frei- und Gartenflächen im Zentrum

von Gummersbach werden Zuwendungen für den (Mehr-) Aufwand durch Maßnahmen zur Aufwertung

des Erscheinungsbilds gewährt. Besonders im Vordergrund stehen aus historischen Gründen wertvolle

und sonstige stadtbildprägende Gebäude sowie die Begrünung und Gestaltung von privaten, öffentlich

wirksamen Frei- und Gartenflächen, die sich in einem abgegrenzten Bereich der Innenstadt befinden

(siehe entsprechende Grafik).

 

Förderfähig sind unter anderem folgende Maßnahmen:

...an Außenwänden

• Renovierung und Restaurierung von Fassaden

• Austausch von Türen, Fenstern und Schaufenstern

• Erneuerung und Ersatz von Werbeanlagen

• Künstlerische Gestaltung und Begrünung (z.B. von Brandwänden)

...an Dächern

• Flächenhafte Herrichtung und Erneuerung der Dachdeckung und vorhandener Dachgauben

• Rückbau und Erneuerung vorhandener Dachgauben

• Begrünung von Dachflächen

...an Frei- und Gartenflächen

• Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung

• Gestaltung von Freiflächen, Garagenhöfen, Abstandsflächen, (Vor-)Gärten und Zuwegungen, sofern die

zugehörigen Fassaden den Anforderungen des Erscheinungsbilds genügen oder im Zusammenhang

aufgewertet werden.

 

 

Verfügungsfonds sind aus der Städtebauförderung (teil-)finanzierte Budgets, die in einem abgegrenzten

Gebiet die Durchführung von Maßnahmen anregen sollen, die sich im Rahmen der städteplanerischen

Ziele bewegen. Für die Gummersbacher Innenstadt wurden solche Mittel beantragt. Damit soll ein

flexibles Budget geschaffen werden, das „relativ unbürokratisch“ für die kurzfristige Umsetzung

kleinteiliger Maßnahmen bereitsteht. Insbesondere sollen die Anlieger:innen in ihrem Engagement

finanziell unterstützt werden und es sollen private Vereine, Initiativen und Organisationen dadurch in die

Lage versetzt werden, Projekte zu initiieren und Verantwortung zu übernehmen.

Dabei sollen sich das private finanzielle Engagement und die Mittel aus dem Verfügungsfonds

gleichwertig gegenüberstehen. Die Richtlinien zum Verfügungsfond stehen HIER zum Download zur Verfügung.

 

In den Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt werden beispielhaft zwei Felder beschrieben, die aus dem

Verfügungsfonds unterstützt werden könnten:

"Gut im öffentlichen Raum platzierte Pflanzkübel oder Kleinpflanzen erhöhen die Qualität des Zentrums.

Vor Geschäftseingängen und zur Einfassung der Außengastronomie können angepasste Pflanzkübel

Akzente setzen und eine einladende Wirkung entfalten."

"Öffentliche Räume sollen durch eine angemessene qualitätsvolle Gestaltung und Ausstattung für einen

hohen Wohlfühlfaktor bei den Bürger:innen sorgen und das Zentrum vitalisieren. Dazu zählt die

Attraktivierung von Verweilbereichen, z.B. mittels eines Bücherschranks. Das Aufstellen von solchen

Austattungselementen im öffentlichen Raum durch Initiativen, Private etc. wird begrüßt."

 

   

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